Kommentar von Josef Gundacker
Die „Initiative Religion ist Privatsache“ fordert die gesetzliche Aberkennung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit der „Freikirchen in Österreich“. Hintergrund dieser Forderung ist eine angebliche „Massenanbetung“ des ÖVP-Chefs Sebastian Kurz beim Awakening Europe Event in der Wiener Stadthalle.
Die Ambivalenz dieser Forderung könnte größer nicht sein! Politische Gruppierungen, wie beispielsweise NEOS und Grüne Andersrum, huldigen bei Massenversammlungen mit eindeutig kultischem Charakter ihren „Regenbogen-Gott“ und nehmen bei der durch Fördergelder und Spenden finanzierten „Gay-Pride“ Parade teil. Blickt man hinter die Kulissen der Glanz- und Glitzerwelt der „Gay-Pride“, wird es schnell dunkel und grob bedenklich. Begleitet von ohrenbetäubenden Trommeln wird der Götze „Sex“ angebetet und für Toleranz gegenüber Promiskuität und sexueller Freizügigkeit geworben.
Der frühere NEOS-Chef Matthias Strolz kritisierte auf Twitter die katholische Kirche. Er wisse noch nicht, wie er es den nehmen solle: „Scheinheiligkeit, Doppelbödigkeit, Naivität oder verunfalltes Popevent“. Dass aber die „Gay Pride“ die Scheinheiligkeit, Doppelbödigkeit und Naivität der kath. Kirche weit in den Schatten stellt, kann er nicht nachvollziehen. Wie sich viele Teilnehmer der Gay Pride aufführen, ist nicht nur scheinheilig, sondern auch beschämend.
Liste JETZT-Abgeordneter Peter Pilz meinte in seinen gewohnt scharfen Worten: „Es ist peinlich, wenn sich ein Altkanzler an fundamentalistische religiöse Sekten anbiedert und für sich beten lässt.“ Es ist allerdings genauso peinlich, wenn Pilz, als bekennender Atheist einem bekennenden christlichen Politiker vorschreiben will, was dieser zu glauben hat und wen er besuchen darf.
Sprecher Eytan Reif, der Sprecher der „Initiative Religion ist Privatsache“ fordert umgehend die gesetzliche Aberkennung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit dieser Religionsgemeinschaft. Er behauptet: „Aus unerklärlichen Gründen wurden Bestimmungen, die für die gesetzliche Anerkennung von zentraler Bedeutung sind, außer Acht gelassen. Die zwingend notwendige gemeinsame, eindeutige Lehre war beispielsweise vorgeschoben und der frühere Bestand als Bekenntnisgemeinschaft war nicht gegeben“. Welches Recht hat Herr Reif als Atheist, darüber zu urteilen, was eine eindeutige religiöse Lehre ist, und was nicht?
Zudem ist Religion zwar eine sehr persönliche Sache, trotzdem keine Privatsache! In Artikel 18 der Menschenrechtsdeklaration (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit) steht: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“
Herr Eytan Reif von der Initiative Religion ist Privatsache beansprucht das Recht auf Meinungs-,und Versammlungsfreiheit für sich, gläubigen Christen will er es aber nicht zugestehen. Es ist deshalb dringend notwendig, das Demokratie- und Menschenrechtsverständnis von Herrn Reif und der „Initiative Religion ist Privatsache“ gründlich zu hinterfragen.
Zum Schluss will ich jenen Atheisten, denen Religion ein Dorn im Auge ist, als auch religiösen Fundamentalisten eine sehr persönliche Erkenntnis ins Stammbuch schreiben. Henry Ford prägte den Ausspruch: “The man who thinks he can and the man who thinks he can’t are both right”. Es haben beide recht – ein Atheist, der denkt es gibt keinen Gott und ein Theist, der denkt, dass es Gott gibt!
Wir Menschen sind nach dem Prinzip von Ursache und Wirkung – Resultat. Für einen Atheisten, der seinen Ursprung ignoriert, hat die Beziehung zu Gott keine Bedeutung – so betrachtet existiert Gott für ihn nicht. Für einen Theisten ist Gott Realität, für ihn ist diese Beziehung real und bedeutungsvoll. Beide haben recht! Keiner der Beiden darf aber dem anderen vorschreiben, was er zu glauben hat.