Viele junge Menschen der 68-er Generation haben gegen Unterdrückung und Rollenzwang in der Ehe und der Familie gekämpft und ihre besten Jahre dem Modell der freien Liebe geopfert. Die Ehe wurde verpönt und als „lebenslängliche Doppelhaft“ (Jean-Paul Sartre), oder als eine „gegenseitige Freiheitsberaubung“ (Oscar Wilde) bezeichnet.
Heute wird die Ehe als erstrebenswerte Institution des privaten wie gesellschaftlichen Glücks gepriesen und steht gesellschaftspolitisch wieder hoch im Kurs, weil auch gleichgeschlechtliche Paare in ihren Hafen einlaufen wollen, den sie früher gemeinsam mit „progressiv“ denkenden Heterosexuellen gescheut haben. Seit Jahren ringen deshalb Homosexuellenverbände und Politiker um die Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe von Mann und Frau.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die gleichgeschlechtlichen Paaren in Österreich den Zugang zur Ehe bisher verwehren. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in Kraft.
Für viele Menschen sind die Begründungen und Argumente dieses Urteils fragwürdig und falsch. Ich will der Frage nachgehen, ob diese beiden Rechtsinstitute der Ehe und einer Eingetragenen Partnerschaft tatsächlich gleich sind.
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