Stellungnahme zur „Ehe für alle“, von Josef Gundacker
Eine ganze Generation lang wurde gegen Unterdrückung und Rollenzwang in der Ehe gekämpft und viele junge Menschen haben ihre besten Jahre dem Modell der freien Liebe geopfert. Nun wird die Ehe als erstrebenswerte Institution des privaten wie gesellschaftlichen Glücks gepriesen und steht gesellschaftspolitisch wieder hoch im Kurs, weil auch gleichgeschlechtliche Paare in ihren Hafen einlaufen wollen, den sie früher gemeinsam mit „progressiv“ denkenden Heterosexuellen gescheut haben. Wer die Institution Ehe nicht mit gleichgeschlechtlichen Paaren teilen will, der verschließt die Augen vor der Realität, so das Argument, oder hat nicht begriffen, dass es um Gleichheit, Gerechtigkeit und Menschenrechte geht.
Geht es tatsächlich um Gleichheit, Gerechtigkeit und Menschenrechte? Gehört zur Gerechtigkeit für ALLE auch das Recht des Kindes auf Leben und auf seine Eltern?
Gendertheoretiker behaupten, dass eine Ehe zwischen Personen verschiedenen Geschlechts und eine personale Beziehung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts intentional von den gleichen Werten, nämlich von Liebe getragen sind. Die Intention konsensualer Beziehungen muss aber kritisch hinterfragt werden, da Frauen wie Männer oft sehr leicht beeinflussbar sind, und/oder andere manipulieren. Wer annimmt, dass jeder konsensualer Partnerschaft, eine gute und ehrliche Intention zugrunde liegt, verschließt die Augen vor der Lebensrealität. Zu viele Partnerschaften und Ehen kommen zustande auf Grund falscher Erwartungen, bzw. Versprechungen. Bittere Enttäuschung und Trennung ist die logische Folge.
Weiters wird behauptet, dass jedem Menschen das gleiche Recht für „gleiche viel Liebe“ zusteht, und deshalb müssen alle Beziehungsformen und Lebensentwürfe von Menschen gleichwertig behandelt werden. Liebe ist allerdings kein Konsumgut das quantitativ messbar wäre und es gibt riesige Qualitätsunterschiede, von egozentrisch-fordernd bis selbstlos- gebend.
Wenn die Intention für die Liebe der eigene Vorteil und die eigene Befriedigung ist, führt das dazu, dass der/die andere für diesen Zweck missbraucht wird. Es ist bekannt, dass nirgendwo mehr als im Bereich Sexualität gelogen und betrogen wird. Es ist auch bekannt, dass homo- und auch heterosexuelle Beziehungen durch bittere Enttäuschungen und Vertrauensbrüchen gekennzeichnet und von Beziehungsscherben übersät sind. Die sexuelle Neigung dient dafür fast immer als Rechtfertigung.
Wenn nun der VfGH festschreiben will, dass jede Beziehungsform auf Grund ihrer Intention gleichwertig ist, dann schreibt er damit auch fest, dass jede sexuelle Orientierung, egal ob hetero- oder homosexuell, poliamor oder pädophil auch gleichwertig ist und anerkannt werden muss. Der häufige Missbrauch von Liebe und Sexualität, auch unter Erwachsenen, wird einfach ignoriert. Der VfGH leistet somit der Sexualisierung der Gesellschaft weiter Vorschub.
Gründe, warum die „Ehe für alle“ ein Etikettenschwindel ist
1. Das Gender-Konstrukt widerspricht dem Prinzip der Komplementarität
Gendertheoretiker gehen in ihrem Weltbild davon aus, dass die Polarität von Mann und Frau das zentrale Problem darstellt. In der Tradition von Hegel und Marx ist die menschliche Geschichte ein Machtkampf, ein Kampf der Gegensätze. Um diese Gegensätze zu überwinden, müssten daher die Unterschiede überwunden werden. Die Evolutionsbefürworter wollen die Wesensdifferenz von Mann und Frau für unwesentlich erklären. In ihrer Vorstellung bindet das menschliche Ich, das Ego, den Menschen an die Welt der Gegensätze und macht es ihm unmöglich Einheit oder Ganzheit wahrzunehmen. Die Gegensätze zwischen Mann und Frau werden als Konflikt erlebt. Sagt man Ja zum eigenen Ich, sagt man gleichzeitig Nein zu seinem Gegenstück, denn Gegensätze schließen sich bekanntlich aus. Gendertheoretiker unterliegen hier einem fundamentalen Denkfehler. Nicht die Wesensunterschiede zwischen Mann und Frau sind eine Fehlkonstruktion, sondern das Ideenkonstrukt der Gleichheitsideologen, die den Wesensunterschied von Frau und Mann als gegeben, nicht akzeptieren wollen. Die Wesensunterschiede zwischen Mann und Frau sind dazu da, um sich zu ergänzen. Nicht die Wesensunterschiede sind das Problem, sondern die Beziehung.
Die Problematik der zwischenmenschlichen Beziehungen allgemein und der Ehen im Besonderen, ist im Charakter des Menschen und im Mangel an Integrität und Reife zu finden. Die menschliche Neigung zu Unehrlichkeit, Lüge und das Abschieben der eigenen Verantwortung ist der eigentliche Feind. Wir Menschen versprechen oft Dinge, die wir dann nicht halten. Eheleute versprechen sich Treue und wissen oft genau, dass sie sich nicht daranhalten. Dadurch bekommen wir das Gefühl, dass wir nicht einmal uns selbst vertrauen können. Unsere Neigung zur Selbstsucht, Unzuverlässigkeit, sexueller Untreue, usw. untergraben unsere eigene Glaubwürdigkeit.
Die Lösung des Problems liegt in der Änderung der Sichtweise. Wenn Mann, bzw. Frau lernt, die Unterschiede des jeweils anderen als Bereicherung anzunehmen, besteht kein Anlass für einen Machtkampf. Eine Selbstzentrierte Sichtweise ist das wahre Hindernis um eine harmonische Beziehung zu bilden.
2. Die „Ehe für alle“ widerspricht dem Prinzip von Freiheit durch Verantwortung
Allgemein wird angenommen, wenn der Mensch seine/n Partner/in frei wählen kann, entwickelt sich daraus eine Verantwortungs- und Solidargemeinschaft; dies ist jedoch reines Wunschdenken! Friedrich Nietzsche meinte: „Je freier, je autonomer ein Mensch ist, desto verantwortlicher wird er für seine Handlungen.“ Wie er zu dieser Annahme kam, sagte er nicht. Verantwortung für sein Leben und füreinander zu übernehmen, ist für viele nur ein Lippenbekenntnis. Solche „Liebespaare“ sagen: „Ich liebe dich!“ und meinen: „Ich hab‘ dich solange gern, solange du meine Wünsche erfüllst, dann kannst du mich gern haben!“.
Die „Ehe für Alle“ Befürworter definieren Ehe auf revisionistische Weise [lat. revisio: Überprüfung, Revision] als Verbindung zweier Menschen (komplementär- oder gleichgeschlechtlich), deren Liebe zueinander die erotische wie fürsorgliche Komponente beinhaltet und die sich auf dieser Basis verpflichten, Lasten und Nutzen des häuslichen Lebens miteinander zu teilen. Es ist im Wesentlichen eine freundschaftliche Verbindung, ergänzt durch beliebige Formen sexueller Nähe, mit der beide Partner einverstanden sind.
Solche freundschaftlichen Verbindungen sind in ihrem Kern unverbindlich, eine Beziehung des Augenblicks, und müssen immer wieder neu ausverhandelt werden. Konflikte sind somit vorprogrammiert. Zudem sind sie ein reines Zweckbündnis, eine Gütergemeinschaft, wo sich die Partner nur verpflichten, Lasten und Nutzen des häuslichen Lebens miteinander zu teilen. Ein Partnerschaftsvertrag dient nur dazu, im Falle einer Trennung keine persönlichen Nachteile zu haben. Die erotische Komponente meint: „Hast du Lust auf Sex, oder ich such mir eine/n Andere/n, mit die/der ich Spaß haben kann und welche/r mit meinen sexuellen Vorlieben einverstanden ist“.
Solche revisionistischen Verbindungen finden sich bald in einem Sumpf der Beschuldigung und Anklage wieder, wobei es immer die Fehler des/r anderen ist, der eigene Anteil am Beziehungsproblem wird nicht beachtet. Das Abschieben der Verantwortung ist das Kernproblem unserer Gesellschaft.
3. Das Problem der Rechtfertigung
Wenn man Verantwortung in Bezug auf zwischenmenschliche Beziehungen, als die Fähigkeit zu Antworten begreift, wird deutlich, dass gleichgeschlechtlich empfindende Personen emotional blockiert sind, eine intime Sexualbeziehung zum anderen Geschlecht herzustellen. Die sexuelle Neigung dient dafür als Rechtfertigung. „So bin ich einfach, diese Neigung ist mir angeboren. Es gibt nichts was ich daran ändern könnte“. Die Selbstrechtfertigung ist deswegen ein ernsthaftes Problem, weil diese Menschen in ihrem Paradigma bestätigt werden, dass der Mensch, wie Sigmund Freud in seiner Triebtheorie ausführte, für seine Triebe und Neigungen nicht verantwortlich gemacht werden kann. Die sexuelle Neigung dient als Vorwand, sich für sein Handeln nicht verantwortlich zu erklären. Sie produzieren ständig neue „Beweise“, die diese Vorstellung unterstützen und behaupten, sie hätten ein Recht auf Liebe und Ehe, was ihnen die Gesellschaft aber vorenthalte.
4. Freiheit ohne Verantwortung führt zur Unfreiheit
Freiheit bezeichnet die Fähigkeit des Menschen, unabhängig und aus eigenem Willen Entscheidungen zu treffen. Die praktische Philosophie unterscheidet zwischen der negativen Freiheit, der Freiheit von etwas und der positiven Freiheit, der Freiheit zu etwas. Die negative Freiheit nimmt dabei in unserer demokratischen Gesellschaft die dominierende Rolle ein. Wir sagen Unabhängigkeit, Ungebundenheit und meinen die Freiheit VOM Nächsten. Die Frau frei vom Einfluss des Mannes, das Kind frei vom Rat der Eltern, die Eltern frei von der Last des Kindes, die Kinder frei von den Großeltern, die Großeltern frei vom Lärm der Jungen. Gender Theoretiker geben sich der Illusion hin, dass nach der absoluten Freiheit reine Liebesbeziehungen übrigbleiben. Offensichtlich sind sie in ihrer Gender-Logik steckengeblieben, haben nie weitergedacht und verstehen die Kraft und Dynamik der Liebe nicht. Freiheit ohne Verantwortung führt zu Misstrauen, Distanz, Trennung und Einsamkeit und schränkt daher unsere Freiheit immer weiter ein.
Positive Freiheit hingegen ist eine Bindung, eine Entscheidung für und zu einem Menschen, die zur Verbundenheit und einer dauerhaften Liebe führt. „Bindung ist die Freiheit, auf die man sich verlassen kann“ sagt der Familientherapeut Steve Biddulph. Eine solche gebundene Beziehung setzt aber Beziehungsfähigkeit und die Fähigkeit, sich und dem nächsten zu vertrauen, voraus.
Durch die Befreiung der Ehe von der persönlichen Verantwortung wurde ihre Bedeutung auf Ramsch-Niveau herabgestuft. Die Ehe wurde somit völlig entwertet und dient nur mehr dem persönlichen Vorteil und der eigenen Bedürfnisbefriedigung.
5. Unverbindlichen Verbindungen fehlt Nachhaltigkeit
Der Gedanke der Nachhaltigkeit (sustainability) ist seit vielen Jahren ein Leitbild für politisches, wirtschaftliches und ökologisches Handeln. Das Leitbild umschreibt den Beitrag der Wirtschaft, welche durch ihre Entscheidungen und Aktivitäten direkte Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft hat. Der Gedanke der Nachhaltigkeit wird allerdings selten für menschliche Beziehungen und menschliches Handeln verwendet.
Eine verbindliche Entscheidung ist die Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung. Ein verbindliches Eheversprechen ist daher der Beginn für eine erfolgreiche und dauerhafte Ehe, was wiederum eine direkte Auswirkung auf die Zukunft der Familie und Gesellschaft hat.
Eine unverbindliche Beziehung, die regelmäßig neu verhandelt werden muss, ob man zusammenbleibt oder auseinandergeht, ist genau das Gegenteil von Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit. Das Eheversprechen, „bis der Tod uns scheidet“ wird ins Gegenteil verkehrt und zu einer verzweifelten Bitte: „Ruf mich doch an, EHE du gehst“.
Nachhaltigkeit in einer Ehe bedeutet, der Entschluss und die Bereitschaft Verantwortung für die gemeinsame Zukunft zu übernehmen, unabhängig von äußeren Umständen. Die Einheit von Körper, Geist und Herz und die Bindung zwischen Mann und Frau, macht ein Ehepaar zum Elternpaar und sichert so durch Kinder, das Leben zukünftiger Generationen. Gleichgeschlechtliche Beziehungen können biologisch keine Verbindung eingehen, damit keinen Beitrag für zukünftige Generationen leisten und sie können den Vater, bzw. die Mutter auch nicht ersetzen. Die „Homo Ehe“ ist daher ein Etikettenschwindel!
6. Die Ambivalenz des Selbstbestimmungsrechts
Unabhängigkeit und Selbstbestimmung wurde in unserer pluralistischen Gesellschaft als höchstes menschliches Ziel definiert. In den meisten Programmen über Persönlichkeitsentwicklung wird Unabhängigkeit und Selbstbestimmung so sehr betont, dass Kommunikation, Kooperation und die Beziehungsfähigkeit als weniger wichtig erscheinen.
Selbstbestimmung als eine Metapher für Individualisierung wird mit einer Erweiterung der Entscheidungs- und Wahlmöglichkeiten assoziiert. Besteht jemand darauf, etwas „selbstbestimmt“ zu tun, ist in der Regel gemeint, nicht durch äußere Umstände zu etwas gezwungen – also fremdbestimmt – zu werden. Die Bereitschaft zur Verantwortung wird ironischerweise nie mit Selbstbestimmung in Verbindung gebracht!
Die Selbstbestimmung der Frau über sich und ihren Körper wurde von der Frauenbewegung immer als Abgrenzung zur patriarchalen Fremdbestimmung und als das Recht auf Abtreibung verstanden. Die Frauenbewegung in den 1970er Jahren hat sich mit Slogans wie: „Ob Kinder oder keine entscheiden wir alleine!“ oder „Mein Bauch gehört mir!“ gegen die gesetzlichen und gesellschaftlichen Regelungen gewandt, die Ihnen das Recht auf Abtreibung versagten.
In der Diskussion um das Selbstbestimmungsrecht werden die Folgen einer selbstbestimmten Entscheidung völlig außer Acht gelassen. Wir haben zwar die Freiheit, über unser Handeln zu entscheiden, nicht aber über die Folgen unserer Handlungen. Die Folgen sind ein Resultat unserer Entscheidungen. Wenn wir in einer persönlichen Beziehung unehrlich sind und Liebe nur vortäuschen, stehen die Konsequenzen für unseren Charakter fest, wir verlieren die Glaubwürdigkeit was wiederum unsere zukünftige Handlungsfreiheit einschränkt.
Missbrauchen wir unseren Körper, ist Krankheit die Folge. Missbrauchen wir unsere Sexualität, wird die Liebe und das Leben zerstört. Die Folgen sind Bitterkeit, Enttäuschung und Hass.
Die Eigenverantwortung der Frau für Bauch und Leben war nie Teil der feministischen Agenda. Damit habe die selbstbestimmten Frauenvertreterinnen das Recht auf Selbstbestimmung ad absurdum geführt.
„Ehe für alle“ zerstört Familie und andere Menschenrechte
Welche Auswirkungen die Neudefinierung der Ehe hat, zeigt sich sehr deutlich in Kanada. Seit der Einführung der „Ehe für alle“ haben Redefreiheit, Pressefreiheit und Religionsfreiheit stark gelitten. Wenn man öffentlich etwas gegen Homosexualität sagt, schreibt, oder nur die gleichgeschlechtliche Ehe infrage stellt, wird man rasch als „homophob“ eingestuft und man muss mit Disziplinarmaßnahmen, Kündigung der Beschäftigung, und/oder Strafverfolgung rechnen.
Die Meinungs- und Handlungsfreiheit von Unternehmen und Organisationen wurde massiv eingeschränkt, wie viele Beispiele bezeugen. Bäckereien die sich aus Gewissensgründen weigerten eine Hochzeitstorte für ein homosexuelles Paar zu machen, wurden wegen Diskriminierung angeklagt. Das Selbstbestimmungsrecht und die Handlungsfreiheit von Personen, Firmen und Vereinen wird so, in einer vermeintlich freien Gesellschaft, zunehmend beschnitten. Wer sich nichtdiskriminierend aber kritisch zu geschlechtsbezogenen Themen äußert, wird als „homophob“ beschimpft.
Weiters wurde mit der Neudefinition der Elternschaft stillschweigend festgestellt, dass Kinder kein Recht auf ihre biologischen Wurzeln haben. Das kanadische Gesetz zur Gleichstellung von Schwulen und Lesben, Bill C-38, beinhaltet eine Bestimmung, die den Begriff „natürliche Eltern“ im Bundesgesetz auslöscht und durch geschlechtsneutrale „legale Eltern“ ersetzt.
Somit bestimmt und diktiert eine winzige gesellschaftliche Minderheit was Ehe und Familie ist und zerstört so das gesamte Wertefundament und die Keimzelle der Gesellschaft – die Familie.