Wer den „besonderen Schutz“ der Ehe verteidige, führe „längst verlorene Schlachten“. Zu dieser Schlussfolgerung kommt Hans-Jürgen Papier, der 2002 als Verfassungsrichter die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ ablehnte. Er vertrat damals eine Minderheitenposition; mit fünf zu drei Stimmen erklärte das Verfassungsgericht die „Homo-Ehe“ für rechtens (1). Die „Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG“ rechtfertigt seitdem keine „Vorrechte“ der Ehe mehr, dafür fordern die Richter nun einen „hinreichend gewichtiger Sachgrund“. Lesen Sie den gesamten Artikel hier: